Für Sie da

9:00 bis 16:00

info@kedua.de

030 43 77 86 25

 
 

Cookie-Banner: Papier des Europäischen Datenschutzausschusses

Der Europäische Datenschutzausschuss hat am 18.01.2023 ein Papier zur Gestaltung der Cookie-Einwilligungsbuttons auf betreffenden Internetseiten veröffentlicht. Neben der zu erwartenden Forderung, dass ein Button mit der Funktion „Ablehnen“ auf der gleichen Ebene wie der Button mit der Funktion „Zustimmen“ vorhanden sein muss, enthält das Papier weitere Anforderungen.

weiterlesen ...

EuGH-Entscheidung zum Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)

Auf Antrag des obersten Gerichtshofs Österreichs hat der EuGH am 12. Januar 2023 (C-154/21) über den Umfang des Auskunftsanspruchs betroffener Personen aus Art. 15 DSGVO entschieden.

 Anders, als bei den Artt. 13 und 14 DSGVO, denen entsprechend allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten den davon betroffenen Personen bereits bei oder im Vorfeld der Datenverarbeitung zu geben sind, bedarf es bei Art. 15 DSGVO eines ausdrücklichen Antrags der betroffenen Person. Insofern sind die Artt. 13 und 14 DSGVO einerseits und Art. 15 DSGVO andererseits strikt voneinander abzugrenzen. Stellt die betroffene Person einen Antrag auf Auskunftserteilung gem. Art. 15 DSGVO, treffen den Verantwortlichen eine Reihe von Auskunftspflichten, die in den Absätzen 1 und 2 katalogartig aufgeführt sind. Leider bestehen aufgrund der durch den Gesetzgeber getroffenen Wortwahl an mehreren Stellen Unklarheiten über den Umfang der Auskunft. Eine dieser Unklarheiten wurde nun durch den EuGH beseitigt.

weiterlesen ...

DSK-Papier „Microsoft-Onlinedienste“

Die AG DSK „Microsoft-Onlinedienste“ hat eine Zusammenfassung der Bewertung der aktuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung veröffentlicht. In dieser Zusammenfassung werden die jüngsten Entwicklungen dargestellt. Grundlage bildete eine Bewertung des Arbeitskreises Verwaltung zum Einsatz von Microsoft 365 (früher Office 365) aus dem September 2020. Damals kam der Arbeitskreis Verwaltung zu dem Ergebnis, „dass auf Basis dieser Unterlagen kein datenschutzgerechter Einsatz von Microsoft Office 365 möglich“ sei.

weiterlesen ...
Diesen RSS-Feed abonnieren

Sie haben Fragen zum Datenschutz?

Unsere Experten stehen Ihnen gern zur Verfügung!

© 2020 Kedua GmbH - Ihre Datenschutzexperten seit mehr als 20 Jahren.

Datenschutzkompetenz seit 1998.

Für Sie erreichbar:

Telefon: 030 4377 8625
E-Mail: info@kedua.de

Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ralf Schulze - Geschäftsführer