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Überarbeiteter Vorschlag zur ePrivacy-Verordnung

Nachdem die Mitgliedsstaaten sich in den vergangenen Jahren nicht auf grundlegende Regelungen der geplanten ePrivacy-Verordnung einigen konnten und auch der Kompromissvorschlag der finnischen Ratspräsidentschaft anscheinend keinen Zuspruch fand, plant die EU-Kommission unter der bevorstehenden kroatischen EU-Ratspräsidentschaft einen letzten Versuch, die Mitgliedsstaaten zu konsultieren, um einen tragfähigen Kompromiss zu finden.

Sollte dies scheitern, möchte die EU-Kommission einen neuen Vorschlag zur lange geplanten ePrivacy-Verordnung vorlegen. Dies teilte der Binnenmarkt-Kommissar Thierry Bretton am Dienstag den 03. Dezember 2019 mit. Ein Neubeginn bei null sei laut Thierry Bretton nicht geplant, jedoch wird die Entwicklung eines neuen Vorschlages voraussichtlich dazu führen, dass sich die Einführung der ePrivacy-Verordnung weiter verzögern wird.

Ursprünglich sollte die ePrivacy-Verordnung zeitgleich mit der DSGVO am 25.05.2018 eingeführt werden und die bisher geltende ePrivacy-Richtlinie ersetzen. Dies konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Mitgliedsstaaten bis zum heutigen Tage keinen Konsens fanden.

Kern der ePrivacy-Verordnung ist es, Regelungen zu schaffen, wie personenbezogene Daten im Internet über Cookies gesammelt werden dürfen, sowie Datenschutzregelungen, welche heute für klassische Telefonanbieter gelten, auch auf Internetdienste, wie sie unter anderem Unternehmen wie Facebook und Skype anbieten, zu erweitern.

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