• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how

Ein weiteres Bußgeld

Aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Kugelmann, ein Bußgeld gegen ein Krankenhaus verhängt.

Die Geldbuße beruht auf mehreren Verstößen im Zusammenhang mit Patientenverwechslungen und in der Folge mit einer falschen Rechnungslegung. Die Höhe der Geldbuße beträgt 105.000 Euro.

„Mir kommt es darauf an, dass mit Blick auf die besondere Sensibilität der Daten beim Gesundheitsdatenschutz substanzielle Fortschritte erzielt werden“, mit dieser Aussage begründete Prof. Dr. Kugelmann u.a. die Höhe des Bußgeldes.

Dieser Fall zeigt, dass insbesondere im medizinischen Bereich das Thema Datenschutz weit oben auf der Agenda stehen sollte. Aufgrund der besonderen Sensibilität der zur Verarbeitung kommenden Daten sind Pannen in der Datenverarbeitung schnell mit erheblichen Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verbunden.

Kürzlich hatte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, ein Bußgeld in Höhe von 14,5 Millionen Euro gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen verhängt.

Das passende Seminar zum Thema:
Grundausbildung für Datenschutzbeauftragte mit DEKRA-Prüfung
Aufbauseminar zum Thema Medizinischer Datenschutz (bei Vorkenntnissen im Datenschutzrecht)

ÄHNLICHE BEITRÄGE