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14,5 Millionen Euro – Geldbuße gegen Deutsche Wohnen wegen DSGVO-Verstoß

Das bislang höchste in Deutschland und eines der höchsten in Europa für einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht verhängte Bußgeld erging durch die Berliner Aufsichtsbehörde gegen die Deutsche Wohnen SE.

Vorausgegangen waren Prüfungen der Aufsichtsbehörde aufgrund von Hinweisen, dass das Unternehmen Daten von Mieterinnen und Mietern, die nicht für die Durchführung oder Beendigung bestehender Mietverträge benötigt würden, dauerhaft speichere. Hierbei handelte es sich um Angaben aus den Bewerbungsverfahren für Mietwohnungen und die in diesem Zusammenhang eingereichten Unterlagen, wie Einkommensnachweise, Arbeits- oder Ausbildungsverträge, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten. Diese Daten waren zweifelsohne für die Begründung der Mietverhältnisse erforderlich, nicht aber im Anschluss daran für deren Durchführung oder Beendigung. Mithin hätten sie nach erfolgtem Vertragsschluss gelöscht werden müssen. Zu diesem Ergebnis jedenfalls gelangte Maja Smoltczyk, die Berliner Landebeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits anlässlich einer Prüfung im Jahre 2017. Eine neuerliche Prüfung im Frühjahr 2019 ergab keine wesentliche Änderung der Situation. Zwar hatte die Deutsche Wohnen Vorbereitungen für eine Löschung getroffen, diese aber nicht umgesetzt. Die verwendete Archiv-Software als solche sieht keine Löschoptionen vor.

Hierauf stützt sich der Bußgeldbescheid. Die Deutsche Wohnen habe nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ohne Erlaubnistatbestand personenbezogene Daten verarbeitet (hierzu gehört nach der Legaldefinition des Art. 4 Nr. 2 DSGVO auch das Speichern). Dies stellt einen Verstoß gegen die Grundsätze aus Art. 5 DSGVO dar. Ferner habe man nicht die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Art. 25 DSGVO getroffen, wozu auch die Einrichtung von Löschungsmöglichkeiten, bzw. die Auswahl einer geeigneten Software gehören. Derartige Verstöße lassen ein Bußgeld von bis zu € 10.000.000,00 € oder 2 % des konzernweiten Jahresumsatzes aus dem Vorjahr zu. Der Konzernumsatz der Deutsche Wohnen SE für 2018 lag laut der Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde bei “über einer Milliarde” Euro. Mithin wäre sogar ein Bußgeld von 28.000.000,00 € möglich gewesen. Dass es am Ende „nur“ 14,5 Millionen Euro wurden erklärte die Behörde mit der Anzahl der Fälle; die Deutsche Wohnen verfügt bundesweit über rund 163.000 Mietwohnungen und 2.600 Gewerbeimmobilien. Dementsprechend umfangreich sind die beanstandeten Datensammlungen. Ein weiterer Aspekt wäre, dass das Unternehmen wenigsten formell mit der Behörde kooperiert und eine Datenlöschung technisch vorbereitet habe.

Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig, so dass es der Deutschen Wohnen möglich ist, Rechtsmittel hiergegen einzulegen. In diesem Zusammenhang könnte auch der Umstand bedeutsam werden, dass die erste Prüfung und Monierung 2017 und damit noch im zeitlichen Geltungsbereich des damaligen BDSG erfolgte. Das Gesetz ließ lediglich Bußgelder bis zu einer Höhe von € 300.000,00 zu. Unabhängig von einem möglichen Verfahren lässt sich aber feststellen, dass hohe Bußgelder, insbesondere dann, wenn Hinweise oder gar Auflagen von Aufsichtsbehörden nicht vollständig umgesetzt werden oder Datenschutzverstöße vorsätzlich erfolgen, auch in Deutschland angekommen sind.

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