• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how

Corona: Erhebung von Kontaktdaten in der Gastronomie in Bayern

Seit dem 18.05.2020 müssen Gastronomiebetriebe im Bundesland Bayern von den Gästen die Kontaktdaten erheben. Dies soll dazu dienen, eventuelle Infektionsketten im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus nachverfolgen zu können.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat entsprechende Hinweise zur Umsetzung veröffentlicht und ein Musterformular mit datenschutzrechtlichen Informationen für die Gäste bereitgestellt. Das Musterformular ist als PDF-Datei und DOC-Dokument verfügbar.

Muster als PDF

Muster als DOC

ÄHNLICHE BEITRÄGE

  • Datenschutzbeauftragter – was Sie wissen müssen

    Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Schlüsselperson im Unternehmen, die dafür sorgt, dass personenbezogene Daten gemäß den Datenschutzgesetzen verarbeitet werden. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät […]

    Weiterlesen →

  • Datenschutzauditor

    In der heutigen digitalen Welt ist der Schutz personenbezogener Daten von größter Bedeutung. Datenschutzauditoren spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften […]

    Weiterlesen →

  • Datenschutz-Folgenabschätzung

    Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist ein wesentliches Instrument, um die Privatsphäre der von automatisierter Datenverarbeitung Betroffenen zu schützen und die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu gewährleisten. […]

    Weiterlesen →