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Corona: Erhebung von Kontaktdaten in der Gastronomie in Bayern

Seit dem 18.05.2020 müssen Gastronomiebetriebe im Bundesland Bayern von den Gästen die Kontaktdaten erheben. Dies soll dazu dienen, eventuelle Infektionsketten im Zusammenhang mit dem Covid-19-Virus nachverfolgen zu können.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat entsprechende Hinweise zur Umsetzung veröffentlicht und ein Musterformular mit datenschutzrechtlichen Informationen für die Gäste bereitgestellt. Das Musterformular ist als PDF-Datei und DOC-Dokument verfügbar.

Muster als PDF

Muster als DOC

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