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5 Regeln zur Arbeit im Homeoffice

Derzeit befinden sich weiterhin zahlreiche Beschäftigte im Homeoffice. Oftmals geht die Tätigkeit mit einer Kinderbetreuung einher, ggf. sind weitere Familienmitglieder ebenfalls zu Hause. Natürlich sollte man trotzdem die Regelungen der DSGVO – insbesondere im Hinblick auf die technischen und organisatorischen Maßnahmen- auch hier im Auge behalten. Nachfolgend möchten wir Ihnen 5 Punkte an die Hand geben, welche man auf jeden Fall beachten sollte.

Auswahl des geeigneten Bereichs

Nicht alle Beschäftigten, die heute im Homeoffice tätig sind, werden über ein gesondertes Arbeitszimmer verfügen. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass unbefugte Personen keinen Einblick in die Arbeitsvorgänge erlangen. Unbefugte Personen sind in diesem Zusammenhang auch Familienmitglieder. Auch sollten die Beschäftigten die Sitzposition so wählen, dass sie nicht mit dem Rücken zum Fenster sitzen. Neben den in der Regel dann ungünstigen Lichtverhältnissen können zumindest im Erdgeschoß neugierige Blicke von Passanten nicht ausgeschlossen werden.

Wer hört zu?

Die Arbeits- oder Dienstbesprechungen finden heute häufig als Telefon- oder Videokonferenz statt. Die Beschäftigten sollten auch hier darauf achten, dass keine unberechtigten Personen zuhören. Hier ist sicher die Verwendung eines Kopfhörers sinnvoller als laut eingestellte Lautsprecher oder Soundboxen, welche das gesprochene Wort über eine längere Distanz hörbar machen.

Sperren des Rechners

Das was im Büro hoffentlich etablierter Standard war und ist, muss natürlich auch im Homeoffice gelten. Sperren des Rechners beim Verlassen des Arbeitsplatzes. Je nach System lässt sich dies sehr leicht umsetzen. In der Windows-Welt einfach die Tastenkombination Windows-Taste + L drücken und beim Mac die Tastenkombination Control – Command + Q.

Nur verschlüsseltes WLAN verwenden

Im Homeoffice wird in der Regel das private WLAN der Beschäftigten zum Einsatz kommen. Auch hier gilt, die Funkstrecke muss verschlüsselt sein. In der Regel wird beim Verbindungsaufbau das Endgerät darüber informieren, ob es sich um ein verschlüsseltes WLAN handelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, so muss der Beschäftigte auf seinem Router die entsprechenden Einstellungen ändern. Da dies in meist nicht sehr kompliziert ist, ist es auch vom Anwender gut selbst zu bewerkstelligen, im Zweifel kann sicher der IT-Betreuer eines Unternehmens oder die IT-Abteilung hier telefonisch unterstützend tätig werden.

VPN-Verbindung bei der Verbindung zum Firmennetzwerk

Mit einer VPN-Verbindung ist es möglich, auf den Firmenserver zuzugreifen und dort vorhandene Informationen zu verarbeiten. Hierfür ist es erforderlich, dass auf dem Rechner im Homeoffice ein entsprechender VPN-Client eingerichtet ist. Mit der VPN-Verbindung wird dann ein verschlüsselter Tunnel zwischen dem Firmenserver und dem Rechner im Homeoffice aufgebaut.

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