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Windows 10 datenschutzkonform?

Mit dem beendeten Support für Windows 7 stellen sich viele Unternehmen die Frage, ob Windows 10 eine datenschutzrechtlich zulässige Alternative darstellt. Bisher wurde im Zusammenhang mit Windows 10 immer wieder die Frage der Telemetriedatenübermittlung an Microsoft heiß diskutiert.

Nun gibt es eine gute Nachricht. Bei Windows 10 ist in der Enterprise Edition Version 1909 die Telemetrieübertragung komplett abschaltbar. Damit ist dann der bisherige Kritikpunkt ausgeräumt.

Hierzu hatte die Datenschutzkonferenz (DSK) eine Unterarbeitsgruppe „Windows 10“ gegründet. Ziel dieser Unterarbeitsgruppe des Arbeitskreises Technik der DSK war es , die Übermittlung von Telemetriedaten an Microsoft zu untersuchen und eine datenschutzrechtliche Bewertung vorzunehmen. Unter der Federführung des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA) erfolgte die Analyse in einer Testumgebung. Wie aus dem Tätigkeitsbericht 2019 des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht im Absatz 3.4 hervorgeht, lässt sich die gesamte Übertragung im Telemetrielevel „Security“ deaktivieren. Hier werden dann lediglich Microsoft Server kontaktiert um erforderliche Informationen für einen tagesaktuellen und sicheren Betrieb von Windows 10 abzurufen (z.B. Rückruf eines ungültig gewordenen SSL-Wurzelzertifikats). Selbst diese Abfragen ließen sich unterbinden, was jedoch in der Praxis sicher nicht empfehlenswert ist.

Das BayLDA kommt in seinem Tätigkeitsbericht zu dem Schluss, dass unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen dem Einsatz von Windows 10 Enterprise kein datenschutzrechtlicher Hinderungsgrund entgegen steht.  

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