Sie wurden oder werden zum Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellt und müssen zum ersten Mal mit Gesetzen arbeiten, tun sich vielleicht schwer mit den Formulierungen des Gesetzgebers?
Jeder Jurist lernt während seines Studiums den Umgang mit Gesetzen und deren Auslegung. Ein Datenschutzbeauftragter muss kein studierter Jurist sein und dennoch die Fähigkeiten besitzen, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem neuen Bundesdatenschutzgesetz und gegebenenfalls einschlägigen Spezialgesetzen umzugehen.
Für viele ist das eine große Hürde, ein Irrgarten aus Fachwörtern, ein Dschungel aus Paragraphen und allein die Bewältigung dieses Fachjargons nimmt Ihnen wertvolle Zeit und birgt für den Ungeschulten kaum überschaubare Risiken.