Seit Inkrafttreten der DSGVO häuften sich bei Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz die Anfragen zum Thema Fotografie unter der DSGVO.
Aus der Vielzahl der Anfragen lässt sich die Unsicherheit in Bezug auf die Thematik „Recht am eigenen Bild“ erkennen. Dies nahm der LfDI zum Anlass entsprechende Erläuterungen und Hilfestellungen zu veröffentlichen. Neben den Ausführungen zu den allgemeinen Rechtsgrundlagen und Rahmenbedingungen sowie zu speziellen Verarbeitungssituationen werden auch Verarbeitungssituationen in verschiedenen Bereichen behandelt. So finden sich einzelne Abschnitte zu den Themen Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Stellen weiterhin Fotografieren und Veröffentlichen von Fotos durch Vereine, Schulen und Kindertagesstätten sowie ein Abschnitt zum Thema Fotografieren im Rahmen Beschäftigtenverhältnisses.
Die Veröffentlichung des LfDI dürfte sowohl für Berufs- und Hobbyfotografen als auch für Datenschutzbeauftragte eine wertvolle Hilfestellung sein.