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Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 in Brüssel eine Leitlinie zum datenschutzkonformen Einsatz von Videoüberwachung beschlossen. Wie aus einer entsprechenden Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit hervorgeht, wurde die Leitlinie mit großer Mehrheit beschlossen.

Da die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) keine speziellen Regelungen zur Videoüberwachung enthält, war hier durchaus ein entsprechender Handlungsbedarf vorhanden. Diesem ist der Datenschutzausschuss nun gefolgt. Auch die europäischen Aufsichtsbehörden stehen vor der Herausforderung, das Thema Videoüberwachung europaweit einheitlich zu handhaben. Die nun vorliegende Leitlinie kann hierbei sicher ein wichtiger Baustein sein.

Die Leitlinie folgt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Da jede Videoüberwachung mit einem, teils nicht unerheblichen, Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen einhergeht, muss stets das überwiegende Interesse des Kamerabetreibers darstellbar sein. Hierbei muss es sich um objektive Interessen handeln, das rein subjektiv gefärbte Sicherheitsempfinden reicht hier nicht aus.

Über den Aspekt der Videoüberwachung hinaus befasst sich die Leitlinie auch mit dem Thema Verarbeitung von biometrischen Daten. Nach den Regeln der DS-GVO (Art. 9) ist eine Verarbeitung von biometrischen Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen zulässig. Mit der Leitlinie werden die ohnehin nach der DS-GVO schon strengen Anforderungen an die Einwilligung nochmals konkretisiert.

Die Europäische Leitlinie zur Videoüberwachung ist derzeit nur in englischer Sprache verfügbar. Eine Veröffentlichung durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist für die Zukunft vorgesehen, hier vermutlich dann auch in deutscher Sprache. Die Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kann hier abgerufen werden.

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