Das Thema Google Analytics begleitet den engagierten Datenschützer bereits seit Jahren. Im steten Spannungsfall, die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der Persönlichkeit zu erfüllen einerseits und der Erkenntnis, dass der Dienst äußerst wertvolle Ergebnisse zur Verbesserung der Online-Präsentation mit sich bringen andererseits, konnte im Jahr 2011 unter Federführung des Hamburgischen Landesbeauftragten für Datenschutz eine tragfähige Lösung….
erarbeitet werden. Demnach musste der Webseitenbetreiber ein Script in den Quelltext der eigenen Webseite einbauen, mittels dessen die an Google übermittelte IP-Adresse verkürzt wird. Problematisch war und ist dabei, dass Google in der Kombination zwischen der verkürzten IP-Adresse und den bei den Nutzerinnen und Nutzern gesetzten Cookies dennoch einen Personenbezug herstellen kann. Dem sollte ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen dem Webseitenbetreiber und Google gerecht werden.
Anfang Januar 2020 hat nun die Berliner Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maya Smoltcyk, erklärt, dass sie dies nicht länger akzeptieren wolle, da Google Analytics seit 2011 „erheblich fortentwickelt“ wurde. Gleichzeitig drohte sie Unternehmen innerhalb ihrer örtlichen Zuständigkeit Bußgelder an, wenn sie weiterhin an der Nutzung des Dienstes festhielten und hierzu keine ausdrückliche und informierte Einwilligung in Form des Opt-In von Besucherinnen und Besuchern ihrer Webseiten einholten. Hierbei sei der Verzicht auf den Seitenbesuch jedoch keine Option. Da sich Frau Smoltcyk hierbei auf eine von der DSK (Konferenz der unabhängigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) herausgegebene Orientierungshilfe (https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20190405_oh_tmg.pdf) beruft, gilt ihre Aussage über das Land Berlin hinaus. Wie hoch unter diesen Voraussetzungen die erreichbare Zustimmungsrate sein dürfte, lässt sich unschwer vermuten.
Lesen Sie hierzu bitte auch den ausführlichen Blogbeitrag der Rechtsanwältin Wienen (https://medienrechtfachanwalt.de/berliner-datenschutzbeauftragte-google-analytics-und-aehnliche-dienste-nur-mit-einwilligung-nutzbar-achtung-hohe-bussgelder/).