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Aufbauseminare

Weiterbildung im Datenschutz

Seminar zur Erhaltung der Fachkunde für Datenschutzbeauftragte

Als ausgebildeter Datenschutzbeauftragter stehen Sie in der Pflicht, Ihr Fachwissen regelmäßig aufzufrischen, wenn Sie Ihr Zertifikat nach den drei Jahren Gültigkeit erneuern möchten. Dafür bieten wir im Zuge der Weiterbildung im Datenschutz unser Seminar zur Erhaltung der Fachkunde an. Es erneuert Ihre Kenntnisse rund um das Thema des betrieblichen Datenschutzes, bringt Sie über Änderungen in dem Gebiet auf den neuesten Stand und ermöglicht Ihnen die Rezertifizierung durch die DEKRA. Weiterlesen >

Dieses 1-tägige Seminar dient zur Erhaltung der Fachkunde sowie zur Auffrischung und Aktualisierung neuer spezifischer Kenntnisse im Datenschutz.
 

Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird die Überprüfbarkeit der Übereinstimmung der datenschutzrechtlichen Anforderungen und der technisch-Organisatorischen Funktionen möglich. Mit dem SDM erhalten Sie ein Werkzeug, welches Ihnen die datenschutzgerechte Einrichtung und den datenschutzkonformen Betrieb von Verfahren ermöglicht. 

Die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) gem. Artikel 35 DSGVO ist bei Verfahren durchzuführen, deren  Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen verbunden ist. Lernen Sie in unserem Tagesseminar eine Möglichkeit kennen, eine DSFA mit Hilfe des Standarddatenschutzmodells einfach und strukturiert durchzuführen. 

Der Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems im Unternehmen wirft oftmals viele Fragen auf. Wer sind die Verantwortlichen? Wie ist die Rolle des/der Datenschutzbeauftragten in diesem Szenario? Gibt es Hilfestellungen? Diese und viele andere Fragen beantwortet unser eintägiges Seminar und gibt gleichzeitig einen Einblick in das Standard-Datenschutzmodell (SDM). 

Seminar für das Vorgehen nach DSGVO

Grundsätzlich unterliegt der Umgang mit personenbezogenen Daten dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Im Bereich Werbung gibt es allerdings einige Ausnahmen. Gerade in Zeiten von Big Data und dem Internet gibt es viele Möglichkeiten, einen Kunden gezielt mit Werbung anzusprechen. Was dabei erlaubt ist und was nicht, wird seit Mai 2018 europaweit in der DSGVO geregelt. Unser Seminar „Direktwerbung und Datenschutz“ klärt Sie über alle gesetzlichen Einzelheiten auf, sodass Sie künftig auf der sicheren Seite sind.

Seminarbeschreibung
Sie wurden oder werden zum Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellt und müssen zum ersten Mal mit Gesetzen arbeiten, tun sich vielleicht schwer mit den Formulierungen des Gesetzgebers?
Jeder Jurist lernt während seines Studiums den Umgang mit Gesetzen und deren Auslegung. Ein Datenschutzbeauftragter muss kein studierter Jurist sein und dennoch die Fähigkeiten besitzen, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem neuen Bundesdatenschutzgesetz und gegebenenfalls einschlägigen Spezialgesetzen umzugehen.

Für viele ist das eine große Hürde, ein Irrgarten aus Fachwörtern, ein Dschungel aus Paragraphen und allein die Bewältigung dieses Fachjargons nimmt Ihnen wertvolle Zeit und birgt für den Ungeschulten kaum überschaubare Risiken.
 
 Seminarbeschreibung
Jeder bestellte Datenschutzbeauftragte muss sich nicht nur mit den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen, er muss sich auch mit den Vorgängen im Unternehmen auseinander setzen. Nur allzuoft stolpert man als Datenschutzbeauftragter über die IT. Die IT ist in den meißten Unternehmen ein eigener und sehr komplexer Bereich der nur für eine geringe Zahl der Mitarbeiter zugänglich ist. Für Datenschutzbeauftragte denen das nötige Grundwissen in der IT fehlt, um die datenschutzrelevanten, technischen Maßnahmen durchzuführen, bieten wir dieses Seminar an.
 

Beschäftigtendatenschutz-Seminar

Aufbauseminar zum Datenschutz der Angestellten

Sich im Dschungel der Gesetze zum Beschäftigtendatenschutz zurechtzufinden, ist gar nicht so leicht. Es gibt für dieses Gebiet keinen separaten Gesetzestext, der alle Punkte abhandelt, sondern eine Vielzahl an Klauseln, die sich über verschiedene Verordnungen verteilt. Obendrein lassen die Formulierungen jede Menge Interpretationsspielraum zu. Um einen Überblick zu erhalten, lohnt sich ein Beschäftigtendatenschutz-Seminar, das alle relevanten Punkte übersichtlich aufbereitet und anhand von praktischen Beispielen genauer definiert.

Abendseminar: Datenschutzmanagement

Zielgruppe

Vornehmlich Datenschutzbeauftragte, Leiter und Mitarbeiter des Datenschutzmanagements sowie Projekt- und Organisationsleiter und –planer, Leiter des Qualitäts-, Risiko- oder IT-Sicherheitsmanagements.

Inhalte

•    kurze Einführung in die Art. 4, 5, 6, 12-22, 24, 25, 30, 32, 33 DSGVO      
•    Stellung des Datenschutzbeauftragten zum Datenschutz-Management
•    Kurzeinführung in das Standard-Datenschutzmodell (SDM-V2)
•    Kurzeinführung in die Datenschutz-Folgenabschätzungen mit SDM-V2 
      und Kurzpapier Nr. 5 (DSK 2018) 
•    Einführung in die Grobstruktur (PDCA) und Feinstruktur (nach Peter F. Drucker) des Datenschutz-Management(systems) nach SDM-V2
•    Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO
•    Erarbeitung einer Ziel-Definition für Datenschutz-Management(system), 
      angepasst an die eigene Organisation
•    Maßnahmen zur Zielverfolgung  und Umsetzung
•    Erfolgskontrolle mit KPIs für Datenschutzmaßnahmen

Ablauf und Methodik
Seminar mit Wissensvermittlung und praktischen Übungen.

Dozent
Martin Rost, Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 
Schleswig-Holstein (ULD)

Datenschutzmanagement-DSFA

Zielgruppe

Vornehmlich interne oder externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutz-Koordinatoren und Leiter, Mitarbeiter des Datenschutzmanagements sowie Projekt- und Organisationsleiter, Entscheider und Verantwortliche in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.

Inhalt
 - Was meint "Datenschutz"?

 - Eingehende gemeinsame Lektüre des Artikel 35 DSGVO

 - operative Essentials der DSGVO

 - Durchführung einer Risiko-Schwellwert-Analyse gemäß
   DSGVO/WP248 sowie SDM-V3-Risikomodellierung

 - Einführung in das DSFA-Framework des DSK-Kurzpapiers Nr. 5 zur
   standardisierten Durchführung einer DSFA, Beziehung zum Datenschutz-
   Management und zur Informationssicherheit

 - Kurzeinführung in die Methodik und Maßnahmen des Standard-
   Datenschutzmodells (SDM-V3)

 - Übung: Durcharbeiten eines realistischen Usecases in 2-stündiger Gruppenarbeit



Ablauf und Methodik

Seminar mit Wissensvermittlung und praktischen Übungen. Kenntnisse aus dem
Seminar „Standard-Datenschutzmodell (SDM-V3)“ sind hilfreich, aber keine Voraussetzung

Dozent

Martin Rost, Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD)

 

Zielgruppe

Vornehmlich interne oder externe Datenschutzbeauftragte, die neu angefangen haben sowie Datenschutz-Koordinatoren und Projekt- und Organisationsleiter, Entscheider und Verantwortliche in Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft.

Voraussetzungen

Keine

Inhalte

  • Einführung in die DSGVO
  • Einführung in die Methodik und Maßnahmen des Standard-Datenschutzmodells (SDM-V2b).
  • Einführung in das DSFA-Framework des DSK-Kurzpapiers Nr. 5 zur standardisierten Durchführung einer DSFA, Beziehung zum Datenschutz-Management und zur Informationssicherheit.
  • Durchführung einer Risiko-Schwellwert-Analyse gemäß DSGVO/WP248, „Muss-Liste“ der DSK sowie der SDM-V2-Risikomodellierung

Dauer

3 Abende jeweils 17:30 Uhr bis 20.15 Uhr

Technische Voraussetzungen

  • Internetzugang
  • Headset
  • Chrome- oder Chromium-Webbrowser
 
 

Abendseminar Standarddatenschutzmodell

Zielgruppe
Ausgebildete und eingearbeitete Datenschutzbeauftragte

Inhalt
•    Wesentliche Regelungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)      
•    Grundlagen des Standard-Datenschutzmodells:
      Konzept der Schutzziele, Risikobewertung, Schutzbedarfe, Schutzniveau
•    Unterscheidung von Verfahrenskomponenten
•    Referenz-Schutzmaßnahmen des operativen Datenschutzes,
      insbesondere der veröffentlichten Bausteingruppe I
•    Besonderer Schwerpunkt: Erfüllung von Transparenzanforderungen
      durch Spezifikation, Dokumentation und Protokollierung
•    Einführung in ein Datenschutz-Management
•    Einführung in die Datenschutz-Folgenabschätzung

Dozent
Martin Rost, Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz 
Schleswig-Holstein (ULD)

Das TTDSG

Seminarinhalt:

- gesetzliche Verflechtung zwischen TKG, TMG, TTDSG
- Aufbau des TTDSG
- Telekommunikations-Datenschutz
- Telemedien-Datenschutz
- Technisch-organisatorische Vorkehrungen
- Praxisbeispiele


Zielgruppe:
- Datenschutzbeauftragte
- Datenschutzkoordinatoren
- Geschäftsführer
- Verantwortliche

Dozenten:
Oliver Guderjahn - Wirtschaftsjurist (LL. M.)
Matthias Riße - Wirtschaftsjurist (LL. M.)

 

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