• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how
Beschäftigtendatenschutz

Seminardauer

Freitag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Seminarinhalte

Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes, Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis, Einsatz von Leiharbeitern und Praktikanten und vieles mehr.

Geeignet für die DEKRA-Rezertifizierung

Beschäftigtendatenschutz

Aufbauseminar

Aufbauseminar zum Datenschutz der Angestellten

Sich im Dschungel der Gesetze zum Beschäftigtendatenschutz zurechtzufinden, ist gar nicht so leicht. Es gibt für dieses Gebiet keinen separaten Gesetzestext, der alle Punkte abhandelt, sondern eine Vielzahl an Klauseln, die sich über verschiedene Verordnungen verteilt. Obendrein lassen die Formulierungen jede Menge Interpretationsspielraum zu. Um einen Überblick zu erhalten, lohnt sich ein Beschäftigtendatenschutz-Seminar, das alle relevanten Punkte übersichtlich aufbereitet und anhand von praktischen Beispielen genauer definiert.

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Unser Seminar zum Datenschutz Ihrer Beschäftigten

Generell haben sich Unternehmen und Arbeitgeber in Sachen Beschäftigtendatenschutz an die DSGVO und das BDSG-neu zu halten, da es für dieses spezifische Thema keine eigenständige Verordnung gibt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten aus jeglicher Art eines Beschäftigungsverhältnisses unterliegt also grundsätzlich denselben Regelungen wie beispielsweise Kundendaten. Im Art. 88 der DSGVO wird die Datenverarbeitung im Beschäftigtenkontext als besondere Verarbeitungssituation deklariert. Gleichzeitig überträgt er die Regelungskompetenz an die nationalen Gesetzgeber. Damit kommen die Regelungen des BDSG-neu sowie weitere spezifische Vorschriften zur Anwendung.

Das Beschäftigtendatenschutz-Seminar von unseren Datenschutzexperten klärt Mitarbeiter und Vorgesetzte in Unternehmen aller Branchen über die Gesetzeslage auf. Personalabteilungen, Betriebsräte sowie Datenschutzbeauftragte und Compliance-Verantwortliche nutzen unser Aufbauseminar, um einen detaillierten Einblick in den Datenschutz von Beschäftigten zu erhalten und Strafen nach der DSGVO zu vermeiden. Ein externer Datenschutzbeauftragter nimmt Ihnen einen Teil dieser Arbeit ab.

Wir stützen uns für unser Seminar zum Beschäftigtendatenschutz auf die aktuellsten Entwicklungen und Fallbeispiele. Anhand von Hinweisen aus der Praxis bekommen Sie nützliche Tipps, wie Sie die Regelungen in Ihrem Unternehmen gesetzeskonform auslegen und anwenden.

Wo und wie ist der Beschäftigtendatenschutz geregelt?

Die allgemeinen Bestimmungen der DSGVO gelten auch für die personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern. Darüber hinaus regelt § 26 Abs. 8 BDSG-neu, wer als Beschäftigter gilt und welche Daten unter welchen Umständen verarbeitet werden dürfen.

§ 26 Abs. 8 BDSG-neu zum Beschäftigtendatenschutz:

Ohne die Einwilligung der Angestellten dürfen nur solcherlei personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden, die für die Aufnahme, Erfüllung und Beendigung eines Beschäftigtenverhältnisses notwendig sind. Für die Erhebung weiterer Daten ist eine Einwilligungserklärung der Mitarbeiter vorgeschrieben. Zu beachten ist in jedem Fall unbedingt die Erforderlichkeit der Daten.

  • Ausnahmeregelung Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO: Besondere Datenkategorien, wie Gesundheitsinformationen und Religionszugehörigkeit, spielen eine Rolle, wenn sie für die Lohnabrechnung vonnöten sind (Krankheitstage, Kirchensteuer).

Unter die für das Angestelltenverhältnis erforderlichen personenbezogenen Daten fallen zum Beispiel folgende, für die keine explizite Einwilligung seitens Arbeitnehmer nötig ist:

  • Bewerberdaten (für die Aufnahme eines Beschäftigtenverhältnis)
  • Allgemeine Personen- und Kontaktdaten, wie Name, Adresse, Geburtsdatum (für die Aufnahme und Durchführung desselbigen)
  • Kontoverbindung (für die Entlohnung)
  • Tätigkeitsprofil und Position im Betrieb (ebenfalls für die Durchführung)

Erhebung von Daten zur Vermeidung einer Straftat?

Die Möglichkeiten, um Beschäftigten auf die Finger zu schauen, sind heutzutage vielfältig. Doch solange keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Arbeitnehmer gegen das Gesetz verstößt, dürfen keinesfalls personenbezogene Daten erhoben und/oder gespeichert werden, die über die Erforderlichkeit für das Angestelltenverhältnis hinausgehen. Nur wenn es tatsächlich notwendig ist, um eine Straftat aufzudecken, dürfte ein Mitarbeiter (immer im Rahmen der Angemessenheit!) zum Beispiel überwacht werden.

Allgemeine Bestimmungen der DSGVO zum Beschäftigtendatenschutz

  • Datensparsamkeit
  • Zweckbindung
  • Betroffenenrechte
  • Freiwillige, widerrufbare Einwilligung

Auch im Beschäftigtendatenschutz gilt der Grundsatz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig. Datensparsamkeit ist Vorschrift. Ebenso haben Arbeitgeber sich an die Zweckbindung zu halten. Die oben genannte Erforderlichkeit muss ebenso eingehalten werden wie die Betroffenenrechte. Das heißt, dass Arbeitnehmer ein Recht darauf haben, die über sie gespeicherten Daten einzusehen, zu korrigieren und löschen zu lassen.

Eine Einwilligung muss freiwillig sowie schriftlich erfolgen, verständlich formuliert und widerrufbar sein.

Vor allem in Hinblick auf das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist die Freiwilligkeit ein sensibles Thema, das im Zweifelsfall gründlich untersucht wird.

Der Datenschutz ist ein zunehmend wichtigeres Thema, das uns alle betrifft. Doch den Überblick über die Gesetzeslage zu behalten, ist leider nicht immer ganz einfach. Unsere Leistungen umfassen daher auch das Beschäftigtendatenschutz-Seminar, zu dem wir Ihnen gern alle Fragen beantworten – kontaktieren Sie uns einfach!

Die Datenschutzexperten helfen Ihnen weiter

Sie sind auf der Suche nach weiteren Informationen rund um das Thema Datenschutz? Sie möchten sich oder Ihre Mitarbeiter weiterbilden und tiefer in die Gesetzeslage eintauchen? Unsere Seminare werden von Experten aus ganz Deutschland gehalten, die nicht nur die Theorie beherrschen, sondern auch praktische Erfahrung mitbringen. Mit viel Engagement bleiben wir stets am Ball, um Sie über die aktuellen Entwicklungen aufklären zu können. Übrigens: Wir bieten auch InHouse-Schulungen an!

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Tag

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Seminarinhalt
  • Rechtsquellen des Beschäftigtendatenschutzes
  • Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis
  • Einsatz von Leiharbeitern und Praktikanten
  • Einwilligungen und Betriebsvereinbarungen
  • Personalakten
  • Informationspflichten
  • Fragerecht des Arbeitgebers (zum Beispiel im Bewerbungsgespräch)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • E-Mail und Internet am Arbeitsplatz
  • Überwachung von GPS-Standortdaten
  • Videoüberwachung
  • Whistleblowing
  • Zusammenspiel von Betriebsrat und betrieblichem Datenschutzbeauftragten