- Gesetzliche Verflechtung zwischen TKG, DDG, TDDDG
- Aufbau des TTDSG
- Telekommunikations-Datenschutz
- Digitale Dienste-Datenschutz
- Technisch-organisatorische Vorkehrungen
- Praxisbeispiele
Im Seminarpreis enthalten
Gesetzliche Verflechtung zwischen TKG, DDG, TDDDG
Aufbau des TTDSG
Telekommunikations-Datenschutz
Digitale Dienste-Datenschutz
Technisch-organisatorische Vorkehrungen
Geeignet für die DEKRA-Rezertifizierung
Aufbauseminar
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet und gilt seit Dezember 2021. Im Jahr 2024 wurde das TTDSG novelliert und zum Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) umbenannt. Mit dem Regelwerk schließt der deutsche Gesetzgeber die Regelungslücke, welche durch die bisher auf europäischer Ebene noch nicht verabschiedete ePrivacy-Verordnung entstanden ist. Gleichzeitig wird mit diesem nationalen Gesetz die ePrivacy-Richtlinie (2002/58/EG) nun umgesetzt. Mit dem TDDDG werden die datenschutzrechtlichen Regelungen aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und dem neu geschaffenen Digitale Dienste Gesetz (DDG) separat erfasst. Um beispielsweise den Online-Auftritt eines Unternehmens rechtssicher zu gestalten oder Werbe-E-Mails rechtssicher zu versenden, sind Kenntnisse zum Gesetzesinhalt und deren praktische Umsetzung zwingend erforderlich. Erfahren Sie in unserem praxisorientierten Seminar, worauf es ankommt und welche Schritte zeitnah unternommen werden sollten.
Kein Termin vorhanden
Zielgruppe:
Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren, Geschäftsführer, Verantwortliche
Dozenten:
Oliver Guderjahn – Wirtschaftsjurist (LL. M.)
Matthias Riße – Wirtschaftsjurist (LL. M.)
Informationen zur Fernpräsenzschulung:
Technische Voraussetzungen:
Für die Teilnahme ist keine Softwareinstallation erforderlich.
Sie benötigen lediglich
Sofern Sie kein Mikrofon zur Verfügung haben, können Sie Ihre Fragen über den Chat stellen.