ePrivacyVO
Während die DSGVO bereits seit Mai 2018 verbindlich anzuwenden ist, lässt die ePrivacy-Verordnung weiterhin auf sich warten. Die Aufsichtsbehörden beobachten und begleiten die Arbeit an der Verordnung. Daneben werden zahlreiche Änderungsvorschläge verschiedenster Verbände sicher noch im laufendenden Gesetzgebungsverfahren diskutiert und ggf. berücksichtigt werden.
In einem kürzlich bekannt gewordenen Entwurf zur ePrivacy-Verordnung ist ein aus der DSGVO bekannter Zeitraum enthalten: Die 24-Monatsfrist vom Inkrafttreten bis zur direkten Anwendbarkeit. Es ist zu erwarten, dass sich diese Fristsetzung in der finalen Version wiederfinden wird.
Vor diesem Zeithorizont haben wir uns entschlossen, Seminare zur ePrivacy-Verordnung erst dann anzubieten, wenn diese Verordnung tatsächlich in der finalen Version vom europäischen Gesetzgeber verabschiedet wurde.
Für den Bereich Tracking und Cookies empfehlen wir die Orientierung am Positionspapier der Aufsichtsbehörden vom 26. April 2018:
Zur aktuellen Entwicklung rund um die E-Privacy-Verordnung halten wir Sie in unserem Blog mit entsprechenden Beiträgen auf dem Laufenden.