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Hohes Bußgeld in Österreich

Die österreichische Datenschutzaufsicht hat nach einem Bericht des ORF ein Bußgeld von 18 Millionen Euro zzgl. 1,8 Millionen Euro Verfahrenskosten verhängt. Zur Begründung wird angeführt, dass seitens der österreichischen Post eine illegale Verarbeitung von Parteiaffinitäten natürlicher Personen sowie eine illegale Weiterverarbeitung der Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen erfolgte.

Die österreichische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz kam zu der Auffassung, dass eine Verarbeitung der statistischen Wahrscheinlichkeit über die Neigung einer natürlichen Person zu einer bestimmten politischen Partei ohne wirksame Einwilligung der betroffenen Person unzulässig sei.

Insgesamt waren von diesem Verarbeitungsverfahren 2,2 Mio. Personen betroffen.

Ferner wurde im Verfahren berücksichtigt, dass die österreichische Post die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen für Direktmarketingzwecke analysiert hat.

Seitens der österreichischen Post wird die Entscheidung für falsch gehalten, insbesondere die Bußgeldhöhe wird als völlig überzogen angesehen.

Bekannt wurde die Entscheidung der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer Ad-hoc-Meldung der österreichischen Post zur Bilanz 2019 und dem Jahresausblick 2020.

Seit Inkrafttreten der DSGVO stellt dieses Bußgeld das vierthöchste Bußgeld, nach den Bußgeldern gegen British Airways, Marriott und Google, dar.

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