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Datenschutzrechtliche Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Arbeitgeber und Dienstherren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie erreichen die unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zunehmend Anfragen, ob und wie personenbezogene Daten von Besuchern und Gästen umgegangen werden kann. Auch wenn im Moment die Kontakte auf ein absolutes Minimum reduziert sind, wird diese strenge Regelung sicher in der Zukunft ­-wenngleich vermutlich auch nur schrittweise­- gelockert werden. Insofern können die kürzlich auf der Seite des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) veröffentlichten Informationen hier sicher eine wertvolle Hilfe sein.

Wenn im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie personenbezogene Daten mit einem Bezug zum Gesundheitszustand der betroffenen Personen verarbeitet werden, so handelt es sich in diesem Falle um Informationen, welche unter die Regelungen des Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Grundsätzlich ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO sehr restriktiv geregelt. Dennoch können derartige Daten zur Eindämmung der Corona-Pandemie oder zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter gewissen Rahmenbedingungen verarbeitet werden.

In der veröffentlichten Information des BfDI sind Verarbeitungsbeispiele aufgeführt, ferner werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen erläutert.

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