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Datenschutz im Krankenhaus: ein Ratgeber für medizinische Einrichtungen

Der Datenschutz im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen ist ein besonders sensibles Thema. In medizinischen Einrichtungen werden täglich unzählige persönliche und hochsensible Daten von Patienten erfasst und verarbeitet. Der Schutz dieser medizinischen Daten ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für das Vertrauen der Patienten in die Einrichtung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie medizinische Einrichtungen den Datenschutz effektiv umsetzen können und welche besonderen Herausforderungen dabei bestehen.


Inhaltverzeichnis


Warum ist Datenschutz in medizinischen Einrichtungen so wichtig?

Im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen wird mit äußerst sensiblen Daten gearbeitet, die weit über die normalen personenbezogenen Informationen hinausgehen. Dazu gehören Krankheitsbilder, Therapien, Diagnosen, Laborwerte und vieles mehr. Der Umgang mit diesen Daten erfordert ein hohes Maß an Sorgfalt und Verantwortung, da eine unsachgemäße Verarbeitung oder der Verlust dieser Daten schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben kann. Zudem verpflichtet das Datenschutzrecht, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen zu hohen Standards bei der Verarbeitung und Speicherung von Daten. Dies leitet sich u.a. daraus ab, dass der Gesetzgeber Gesundheitsdaten als „Besondere Kategorie personenbezogener Daten“ definiert hat (siehe Artikel 9 DSGVO)

Welche rechtlichen Vorgaben gelten für medizinische Daten?

Die DSGVO bildet die rechtliche Grundlage für den Datenschutz im Krankenhaus und in anderen medizinischen Einrichtungen. Hinzu kommen nationale Gesetze, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Sozialgesetzbuch (SGB), die besondere Bestimmungen für den Umgang mit Gesundheitsdaten beinhalten. Diese Verordnungen und Gesetze verpflichten Krankenhäuser unter anderem dazu,

  • den Zugriff auf Daten nur autorisierten Personen zu erlauben.
  • die Verarbeitung von Daten auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  • eine Einwilligung der Patienten für bestimmte Datenverarbeitungen einzuholen.
  • Maßnahmen zum Schutz der Daten wie Verschlüsselung und Anonymisierung umzusetzen.

Technische und organisatorische Maßnahmen für den Datenschutz in medizinischen Einrichtungen

Der Schutz von medizinischen Daten erfordert sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen. Zu den wichtigsten technischen Maßnahmen zählen die Verschlüsselung von Daten, der Einsatz von Firewalls und Virenschutzprogrammen sowie regelmäßige Back-ups. Organisatorisch sollten klare Zugriffsregelungen für das Personal definiert werden. Nur befugte Mitarbeiter dürfen Zugriff auf die medizinischen Daten haben. Außerdem ist die Schulung der Mitarbeiter essenziell, um das Bewusstsein für den Datenschutz zu stärken.

Technische Maßnahmen

  • Verschlüsselung der Daten auf Servern und in der Cloud: Einsatz von fortschrittlichen Verschlüsselungsmethoden wie mindestens AES-256 zur Sicherung der Datenübertragung und -speicherung
  • sichere Netzwerke und Firewalls: Implementierung von Intrusion-Detection-Systemen (IDS) und Intrusion-Prevention-Systemen (IPS) zur Erkennung und Verhinderung von unautorisierten Zugriffen
  • regelmäßige Back-ups der Patientendaten: automatisierte Back-up-Verfahren, die in sicheren, geografisch getrennten Datenzentren durchgeführt werden, um Datenverlust bei physischen Schäden oder Cyberangriffen zu verhindern
  • Anwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA): Verwendung von mehr als einer Authentifizierungsmethode zur Erhöhung der Sicherheit beim Zugriff auf sensitive Systeme und Daten
  • Einsatz von Endpunkt-Sicherheitslösungen: Schutz von Endgeräten wie Computern und mobilen Geräten durch Anti-Malware-Software und regelmäßige Sicherheitsupdates

Organisatorische Maßnahmen

  • Festlegung klarer Zugriffsrechte für das Personal: detaillierte Rollen- und Berechtigungskonzepte, die sicherstellen, dass nur autorisiertes Personal Zugang zu sensiblen Daten hat
  • Schulungen und Sensibilisierungen zum Thema Datenschutz: regelmäßige Fortbildungen, die aktuelle Bedrohungen und sichere Praktiken im Umgang mit Patientendaten abdecken
  • regelmäßige Audits und Überprüfungen der Datenschutzmaßnahmen: Durchführung von internen und externen Prüfungen zur Einhaltung von Datenschutzstandards und zur Identifikation von Sicherheitslücken
  • Einführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung: Bewertung der Risiken neuer Technologien und Prozesse für den Schutz personenbezogener Daten vor deren Implementierung
  • Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses: Dokumentation aller Verarbeitungsaktivitäten mit personenbezogenen Daten, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten

Herausforderungen beim Datenschutz in Krankenhäusern

Die Umsetzung des Datenschutzes in Krankenhäusern ist keine einfache Aufgabe. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, den Zugang zu sensiblen Daten auf notwendige Personen zu beschränken, ohne dabei die medizinische Versorgung zu beeinträchtigen. Häufig haben viele Personen – von Ärzten, über Pflegekräfte, bis hin zur Verwaltung – Zugriff auf Patientendaten, was das Risiko von Datenmissbrauch erhöht. Eine weitere Herausforderung besteht darin, Daten sicher zu speichern und vor Cyberangriffen zu schützen. Besonders die zunehmende Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt zusätzliche Risiken. Elektronische Patientenakten, digitale Terminsysteme und Telemedizin sind zwar praktisch, erfordern jedoch hohe Sicherheitsstandards.

Wie lassen sich medizinische Daten sicher verarbeiten?

Ein sicherer Umgang mit medizinischen Daten beginnt bei der Datenerhebung. Patienten sollten darüber informiert werden, welche Daten erfasst werden und zu welchem Zweck. Eine detaillierte Einwilligungserklärung ist hierbei unerlässlich. Bei der Verarbeitung der Daten sollten Krankenhäuser darauf achten, nur die notwendigsten Informationen zu speichern und möglichst früh eine Anonymisierung oder Pseudonymisierung vorzunehmen. Die Datenübertragung, beispielsweise zwischen Ärzten oder an andere Krankenhäuser, muss ebenfalls sicher gestaltet werden. Hierfür bieten sich verschlüsselte Kommunikationswege an. Auf Papier basierende Daten sollten immer sicher aufbewahrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ordnungsgemäß vernichtet werden.

Datenschutz und künstliche Intelligenz in der Medizin

Die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen nimmt zu, bringt aber auch neue Herausforderungen im Bereich des Datenschutzes mit sich. KI kann große Datenmengen analysieren und dadurch Ärzte bei Diagnosen und Therapieentscheidungen unterstützen. Gleichzeitig müssen Krankenhäuser sicherstellen, dass auch bei der Nutzung von KI-Systemen der Datenschutz eingehalten wird. Besonders die Datenübermittlung an externe Dienstleister oder die Verarbeitung in der Cloud birgt Risiken. Hier müssen Krankenhäuser auf datenschutzkonforme Anbieter zurückgreifen, die garantieren, dass alle Vorschriften der DSGVO eingehalten werden.

      Kein Datenschutz-Verstoß dank Datenschutzexperten

        Datenschutz-Folgenabschätzung Seminar

        Um den Datenschutz in medizinischen Einrichtungen optimal umzusetzen, empfiehlt es sich, auf die Unterstützung von Experten zurückzugreifen. Die KEDUA GmbH ist spezialisiert auf Datenschutzlösungen für das Gesundheitswesen und bietet umfassende Beratungsleistungen. Zudem wird im Seminar Datenschutz in medizinischen Einrichtungen detailliert erläutert, wie Krankenhäuser Datenschutz in Verbindung mit der Digitalisierung sicherstellen können. Dieses Seminar ist besonders empfehlenswert für Datenschutzbeauftragte und IT-Verantwortliche in Krankenhäusern.

        Zu den Seminarinhalten gehören:

        • Grundlagen des Sozialdatenschutzes, Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz
        • rechtliche Grundlagen zur Erstellung einer wirksamen Entbindung der Schweigepflicht
        • Zulässigkeit der Datenerhebung, z. B. Aufnahmeverträge, Betreuungsverträge, Fotos
        • Dokumentation und Archivierung von Dokumenten (Speicherungsgrundsätze), z. B. von Patientenakten
        • Übermittlung von Daten an Dritte, Abrechnungsstellen, Sozialversicherungsträger und Medizinischer Dienst
        • Auskunft an Angehörige, Behörden etc.
        • Allgemeines zu den Rechten der Betroffenen, z. B. bei Patienten: Akteneinsicht, Auskunft, Berichtigung, Löschung
        • Etablierung und Erstellungshilfe von nachweispflichtigen Dokumenten, z. B. dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
        • rechtssichere Beauftragung externer Dienstleister (Auftragsverarbeiter)
        • Grundlagen zum Krankenhausinformationssystem, Datenschutzmanagementsystem

        FAQ

        Welche Daten fallen unter den Datenschutz in medizinischen Einrichtungen?

        Alle personenbezogenen und medizinischen Daten, wie Diagnosen, Behandlungspläne, und Laborwerte, unterliegen dem Datenschutz.

        Wer darf in medizinischen Einrichtungen auf Patientendaten zugreifen?

        Nur autorisierte Personen wie behandelnde Ärzte, Pflegepersonal oder Verwaltungskräfte haben Zugriff auf Patientendaten.

        Wie lange müssen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen medizinische Daten aufbewahren?

        Medizinische Daten müssen mindestens 10 Jahre, in vielen Fällen auch länger (bis zu 30 Jahre), aufbewahrt werden.

        Welche Strafen drohen bei Datenschutzverletzungen?

        Patienten haben das Recht, ihre Daten jederzeit einzusehen und eine Kopie ihrer medizinischen Akte anzufordern.

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