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Bußgeld wegen offener Corona-Kontaktlisten

Kürzlich führte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine Nachkontrolle zu den in der Gastronomie vorhandenen Corona-Kontaktlisten durch. Dabei stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass nicht alle Wirte die Gastinformationen mit der notwendigen Vertraulichkeit behandeln.

Hintergrund: Seit etwa 3 Monaten müssen Gaststättenbetreiber in Hamburg, wie in anderen Bundesländern auch, aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen Kontaktinformationen ihrer Gäste erfassen. Der Umfang der zu erhebenden Daten ist in der Verordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Das Gleiche gilt für die Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen diese Listen dann datenschutzkonform vernichtet werden.

Darüber hinaus regelt die Verordnung, dass unbefugte Dritte keine Kenntnis von den Daten erlangen dürfen. Hier wird also in der Verordnung der Grundsatz der Vertraulichkeit explizit noch einmal aufgegriffen.

Trotz einer ersten Ermahnung durch die Aufsichtsbehörde beachten aber nicht alle Gastwirte die Vorgaben und müssen nun auch mit Sanktionen rechnen.

Nach eigenen Angaben erreichen den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit „nahezu täglich“ Beschwerden von Bürgern. In der Regel geht es bei den Beschwerden um offene, frei zugängliche Kontaktlisten, teilweise wird auch über den Missbrauch von Telefonnummern für private Zwecke (z.B. Flirtnachrichten) berichtet.

Bereits im Juni führte die Aufsichtsbehörde Stichproben bei ca. 100 Betrieben durch. Dabei fand sie bei etwa einem Drittel der überprüften Betriebe unzulässige, offene Listen vor. Kürzlich wurde nun die Nachkontrolle durchgeführt. Zahlreiche Betriebe hatten nachgebessert. Es gab jedoch weiterhin Betriebe, wo weiterhin die bereits festgestellten Mängel bestanden. Gegen diese Betriebe wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Grundsätzlich können bei entsprechenden Verstößen Bußgelder verhängt werden, bei schwerwiegenden Verstößen sind Geldstrafen von bis zu vier Prozent des Umsatzes möglich.

Seitens der Hamburger Behörde wurden bereits Hilfestellungen in Form einer Frage-Antwortliste sowie Informationsmaterial inklusive eines Musterformulars veröffentlicht.

Auch im Land Brandenburg hat sich die Aufsichtsbehörde mit dem Thema beschäftigt. Das Team um Dagmar Hartge prüfte kürzlich 54 Restaurants und Cafés. Hierbei viel auf, dass mehr als die Hälfte der geprüften Einrichtungen entweder zu viele Daten der Gäste erhoben haben oder sich nicht an die Löschungsfristen hielten. Bei wenigen schwerwiegenden Verstößen prüft die Behörde derzeit, ob eine förmliche Verwarnung oder weitere Maßnahmen in Betracht kommen.

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