Die Nutzung von Videoüberwachungssystemen ist in vielen Bereichen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen weit verbreitet. Sie dient der Sicherheitsüberwachung, dem Diebstahlschutz und der Kontrolle von Zugängen. Allerdings muss bei der Implementierung solcher Systeme auch der Datenschutz beachtet werden, insbesondere im Hinblick auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben beim Thema Videoüberwachung und Datenschutz beachtet werden müssen und wie Unternehmen ihre Systeme datenschutzkonform gestalten können.
Inhaltsverzeichnis:
- Videoüberwachung und Datenschutz – Was sind die Anforderungen?
- Was regelt die DSGVO bei der Videoüberwachung?
- Datenschutz bei Überwachungskameras – Was gilt es zu beachten?
- Die europäische Leitlinie zur Videoüberwachung und dem Datenschutz
- Datenschutz und Videoaufnahmen – Was gehört zu den Pflichten?
- Das BSI-Kompendium für sichere Videokonferenzsysteme
- Künstliche Intelligenz und die Videoüberwachung
- Videoüberwachung in Smart Cities
- Cloud-basierte Videoüberwachung
- Recht auf Vergessenwerden bei Videoaufnahmen
- Wie kann Videoüberwachung datenschutzkonform eingesetzt werden?
- FAQ
Videoüberwachung und Datenschutz – Was sind die Anforderungen?
Die Überwachung öffentlicher und privater Bereiche kann sowohl die Sicherheit erhöhen als auch das Risiko von Datenschutzverletzungen mit sich bringen. Um Videoüberwachung datenschutzkonform zu gestalten, müssen Unternehmen und Organisationen sicherstellen, dass sie die Anforderungen der DSGVO einhalten. Insbesondere müssen sie den Grundsatz der Transparenz und die Rechte der betroffenen Personen wahren.
Was regelt die DSGVO bei der Videoüberwachung?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, fair und transparent erfolgen muss. Bei der Überwachung von Bereichen bedeutet dies, dass das Filmen und Aufzeichnen von Personen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Dabei ist es entscheidend, dass:
- Die Verarbeitung auf einer rechtlichen Grundlage basiert – In der Regel erfolgt dies im Rahmen des berechtigten Interesses (Artikel 6 Absatz 1 DSGVO), etwa zur Wahrung der Sicherheit von Beschäftigten und Besuchern.
- Die betroffenen Personen informiert werden – Die Kameras müssen deutlich sichtbar sein, und es muss ein Hinweis auf die Nutzung der Überwachung angebracht werden.
- Die Aufnahmen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden – Die Speicherung und Verarbeitung der Bildmaterialien müssen auf die Sicherheitsziele ausgerichtet sein und dürfen nur so lange wie notwendig aufbewahrt werden.
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Datenschutz bei Überwachungskameras – Was gilt es zu beachten?
Kameras werden in verschiedenen Bereichen eingesetzt, beispielsweise in Firmengebäuden, Einkaufszentren oder auf öffentlichen Plätzen. Doch nicht jede Aufzeichnung ist zulässig. Um die Privatsphäre zu schützen, müssen Firmen folgende Vorgaben beachten:
- Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Aufnahmen – Unternehmen müssen sicherstellen, dass Aufzeichnungen vor unbefugtem Zugriff gesichert sind. Dies kann durch verschlüsselte Speicherung und Zugangsbeschränkungen erfolgen.
- Verhältnismäßigkeit der Kontrolle – Die Überwachung muss in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Ziel stehen. Es darf keine flächendeckende Überwachung erfolgen, die unangemessen in die Privatsphäre von Personen eingreift. So dürfen Kameras nicht in privaten Bereichen wie Toiletten oder Umkleiden installiert werden.
- Zweckbindung der Aufnahmen – Videos dürfen ausschließlich für den ursprünglich festgelegten Zweck, wie etwa Sicherheits- oder Diebstahlschutz, genutzt werden. Eine unbefugte Nutzung zu anderen Zwecken, etwa zur Kontrolle von Mitarbeitenden, ist nicht zulässig.
- Löschung der Daten – Die Bildaufzeichnungen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der verfolgte Zweck erfordert. In vielen Fällen empfiehlt es sich, die Aufnahmen nach einem kurzen Zeitraum zu löschen, es sei denn, sie sind für eine laufende Untersuchung oder zur Verhinderung von Straftaten erforderlich.
Die europäische Leitlinie zur Videoüberwachung und dem Datenschutz
Die Europäische Kommission hat klare Vorgaben gemacht, um eine datenschutzgerechte Nutzung von Überwachungssystemen zu gewährleisten. Es wird empfohlen, eine Risikobewertung und eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen, wenn Videoaufzeichnungen in einem signifikanten Umfang personenbezogene Daten verarbeiten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören:
- Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit: Die Leitlinie betont, dass Kameras nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie zur Erreichung des Ziels erforderlich sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen.
- Zugangskontrolle und Protokollierung: Es muss gewährleistet sein, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Videoaufzeichnungen haben und dass alle Zugriffe nachvollziehbar dokumentiert werden.
- Betroffenenrechte: Personen, die überwacht werden, müssen in der Lage sein, ihre Rechte wahrzunehmen. Dazu gehören das Recht auf Auskunft und das Recht auf Löschung von Aufzeichnungen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Datenschutz und Videoaufnahmen – Was gehört zu den Pflichten?
Neben den bereits genannten Punkten müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Rechte der überwachten Personen auf verschiedene Weise respektieren. Dies umfasst:
- Dokumentation und Nachweis – Im Falle einer Datenschutzprüfung muss nachgewiesen werden, dass die Videoüberwachung datenschutzkonform umgesetzt wurde. Daher sollten alle Maßnahmen und die rechtliche Grundlage der Überwachung dokumentiert werden.
- Transparenz – Menschen, die von Kameras erfasst werden, müssen eindeutig darüber informiert werden, dass eine Überwachung stattfindet. Dies geschieht durch gut sichtbare Hinweisschilder oder durch eine Datenschutzerklärung.
- Rechte der Betroffenen – Personen, die von Videoüberwachung betroffen sind, haben Rechte, wie etwa das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie diese Rechte schnell und effizient umsetzen.
Das BSI-Kompendium für sichere Videokonferenzsysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ein Kompendium entwickelt, das Unternehmen eine Orientierung zur sicheren Nutzung von Videokonferenzsystemen und deren Datenschutz bietet.
Die Empfehlungen des BSI helfen dabei, eine datenschutzgerechte Implementierung von Videoüberwachungslösungen in Unternehmen zu gewährleisten. Dazu gehören nicht nur technische Sicherheitsvorkehrungen, sondern auch organisatorische Maßnahmen, wie etwa der Schutz von Aufzeichnungen und die Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen.
Künstliche Intelligenz und die Videoüberwachung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und Gesichtserkennungstechnologien in Videoüberwachungssystemen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Diese Technologien ermöglichen die automatische Erkennung und Identifikation von Personen, was zu erheblichen datenschutzrechtlichen Fragen führen kann, insbesondere bei der Verarbeitung von biometrischen Daten.
Die DSGVO stellt klare Anforderungen an den Umgang mit solchen sensiblen Daten, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Nutzung von KI in Videoüberwachungssystemen transparent und rechtlich gerechtfertigt ist. Der Einsatz von KI erfordert eine rechtliche Grundlage, und betroffene Personen müssen darüber informiert werden, dass ihre biometrischen Daten verarbeitet werden.
Videoüberwachung in Smart Cities
In der Entwicklung von Smart Cities werden zunehmend vernetzte Videoüberwachungssysteme genutzt, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und städtische Infrastrukturen effizienter zu gestalten. Dabei kommen Technologien wie das Internet der Dinge (IoT) und Big Data zum Einsatz. Diese vernetzten Systeme ermöglichen eine nahezu flächendeckende Überwachung und Datensammlung.
Die Herausforderung liegt darin, die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz der Privatsphäre zu finden. Die rechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragestellungen werden komplexer, wenn Videoüberwachung im Kontext von Smart City-Technologien verwendet wird, die personenbezogene Daten über größere Entfernungen hinweg verarbeiten.

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Cloud-basierte Videoüberwachung
Ein weiterer Trend ist die Nutzung von Cloud-basierten Videoüberwachungslösungen. Diese ermöglichen es Unternehmen, Videoaufzeichnungen zentral zu speichern und remote darauf zuzugreifen. Doch diese Systeme werfen neue Fragen zum Datenschutz auf, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit und den internationalen Datentransfer.
Wenn Videoaufzeichnungen in der Cloud gespeichert werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Speicherorte den Anforderungen der DSGVO entsprechen und dass geeignete Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselung und Authentifizierung implementiert werden.
Recht auf Vergessenwerden bei Videoaufnahmen
Ein zunehmend relevantes Thema im Zusammenhang mit Videoüberwachung und Datenschutz ist das Recht auf Vergessenwerden. Nach der DSGVO haben betroffene Personen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies schließt auch Videoaufnahmen ein, die personenbezogene Daten enthalten.
Wenn Personen durch Videoüberwachung erfasst werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie effizient auf Löschanforderungen reagieren können, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten erfordern eine längere Speicherung.
Wie kann Videoüberwachung datenschutzkonform eingesetzt werden?
Unternehmen, die Videoüberwachungssysteme einsetzen, müssen sicherstellen, dass sie die Vorschriften der DSGVO einhalten und die Privatsphäre der betroffenen Personen respektieren. Dazu gehört die transparente Information über die Nutzung der Kameras, die Zweckbindung der Aufnahmen, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme sowie der Schutz der Daten vor unbefugtem Zugriff. Nur so lässt sich eine rechtmäßige und ethisch vertretbare Überwachung gewährleisten.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen stellt sicher, dass Unternehmen ihre Sicherheitsziele erreichen, ohne die Rechte der betroffenen Personen zu verletzen.

