Ob KMU oder Konzern – wer in der EU personenbezogene Daten verarbeitet, muss nachweisen können, dass die Verarbeitung rechtmäßig, sicher und transparent erfolgt. Eine systematische Datenschutzprüfung (auch Datenschutz‑Audit oder Privacy Audit genannt) ist das effektivste Instrument, um diese Nachweispflichten zu erfüllen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Chancen für Prozessoptimierungen zu nutzen.
Inhaltsverzeichnis:
- Was versteht man unter einer Datenschutzprüfung?
- Rechtliche Grundlagen und aktuelle Anforderungen
- Wann sollte ein Unternehmen eine Datenschutzprüfung durchführen?
- Häufige Stolpersteine und Best Practises
- Ablauf einer Datenschutzprüfung
- Interne vs. Externe Datenschutzprüfung
- Empfehlung der Datenschutzexperten
- FAQ
Was versteht man unter einer Datenschutzprüfung?
Eine Datenschutzprüfung ist eine strukturierte, periodische Bewertung aller datenschutzrelevanten Prozesse, Systeme und Dienstleister eines Unternehmens. Sie umfasst – abhängig vom Scope – organisatorische, technische und rechtliche Aspekte und prüft, ob die Vorgaben der DSGVO, des BDSG, des TTDSG sowie branchenspezifischer Normen (z. B. ISO 27701, TISAX) eingehalten werden. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Risikoeinstufungen und Handlungsempfehlungen.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Anforderungen
- DSGVO Art. 24 und 32: Verantwortliche müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) nachweisen.
- DSGVO Art. 5 (2) Rechenschaftspflicht: Die Datenschutzprüfung liefert den geforderten Nachweis der Compliance.
- BDSG § 38 (1): Unternehmen mit bestimmten Voraussetzungen (i. d. R. ≥ 20 Personen, die regelmäßig automatisiert Daten verarbeiten) benötigen einen Datenschutzbeauftragten, der an Prüfungen mitwirkt.
- TTDSG und ePrivacy: Dabei handelt es sich um ergänzende Vorschriften u. a. zu Cookies und Kommunikation.
- EU Data Act und AI Act (2024/2025): Neue Pflichten für datenbasierte Dienste und KI‑Systeme sollten im Prüfkatalog berücksichtigt werden, um Frühwarnindikatoren für künftige Compliance‑Anforderungen zu setzen.
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Wann sollte ein Unternehmen eine Datenschutzprüfung durchführen?
Ein Unternehmen sollte eine Datenschutzprüfung in verschiedenen Situationen einplanen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Datenschutzrisiken frühzeitig zu erkennen. Zum einen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung – idealerweise alle 12 bis 24 Monate. Der genaue Rhythmus hängt dabei von der jeweiligen Branche, dem individuellen Risikoprofil sowie etwaigen behördlichen Vorgaben ab.
Darüber hinaus sollte auch anlassbezogen geprüft werden, etwa bei der Einführung neuer Prozesse oder Technologien, wie zum Beispiel KI-gestützter Analysetools. Ebenso ist eine Datenschutzprüfung angezeigt bei strukturellen Veränderungen wie Fusionen, dem Outsourcing von Geschäftsbereichen oder dem Wechsel von Dienstleistern. Auch im Fall von Datenpannen oder Beschwerden betroffener Personen muss eine Prüfung umgehend erfolgen.
Nicht zuletzt ist auch eine projektspezifische Prüfung sinnvoll: Vor dem produktiven Start größerer IT-Systeme – dem sogenannten Go Live – empfiehlt sich die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA). Diese kann in eine umfassendere Datenschutzprüfung eingebettet werden.
Häufige Stolpersteine und Best Practises
| Stolperstein | Best Practice |
| unvollständiges Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) | VVT automatisiert aus Prozess‑ und Systemdokumentation ableiten |
| „Papier‑Compliance“ ohne technische Prüfung | Kombination aus Dokumenten‑Review und Live‑Tests |
| einmalige Audit‑Aktion | Audit als kontinuierlichen Verbesserungsprozess etablieren |
| Silodenken zwischen Datenschutz und IT‑Security | gemeinsame, cross‑funktionale Auditteams bilden |
| fehlende Sensibilisierung der Mitarbeitenden | rollenspezifische, praxisnahe Schulungen anbieten |
Ablauf einer Datenschutzprüfung
Eine Datenschutzprüfung beginnt mit der Festlegung des Prüfungsumfangs und der Zielsetzung durch die zuständige Aufsichtsbehörde oder interne Revision. Anschließend werden relevante Unterlagen wie Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzrichtlinien und technische Maßnahmen angefordert und geprüft.
In Interviews oder Vor-Ort-Begehungen wird die praktische Umsetzung des Datenschutzes bewertet. Die Prüfer analysieren mögliche Datenschutzverstöße oder Schwachstellen und dokumentieren ihre Feststellungen. Abschließend erfolgt eine Bewertung mit Empfehlungen oder Anordnungen zur Behebung festgestellter Mängel.
Vorbereitung: Scope und Verantwortlichkeiten festlegen
Rollen und Zuständigkeiten:
- Datenschutzbeauftragter (DSB): fachliche Leitung und Schnittstelle zur Aufsicht
- Prozess‑Owner und Fachabteilungen: stellen Informationen bereit, setzen Maßnahmen um
- IT‑Security: liefert Systemdokumentationen, Log‑Daten und Testergebnisse
- Management: genehmigt Budget und Maßnahmenplan, trägt letztlich die Verantwortung
Umfang definieren:
- Prozesse: Kunden‑Onboarding, HR, Marketing‑Automation etc.
- Systeme: ERP, CRM, Cloud‑Plattformen, mobile Apps
- Dienstleister: Auftragsverarbeiter, Hoster, Call‑Center
- Datenkategorien: Personenstammdaten, besondere Kategorien, Log‑Files
Durchführung: Methodik und Tools
Datenerhebung und Dokumentensichtung:
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- Verträge zur Auftragsverarbeitung (AVV)
- Richtlinien (z. B. Lösch‑ & Berechtigungskonzepte)
Interviews und Begehungen: Fragen Sie Prozessverantwortliche systematisch zu Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechten und TOM. Vor‑Ort‑Begehungen decken „lebende“ Prozesse auf, die in der Dokumentation fehlen.
Technische Tests:
- Schwachstellenscans und Penetrationstests: prüfen Angriffsflächen der Systeme
- Log‑ und Backup‑Analysen: verifizieren Datensicherungen und Zugriffsprotokolle
- Automatisierte Checklisten‑Tools (z. B. OneTrust, DataGuard): standardisieren die Prüfung, sollten aber menschliche Expertise nicht ersetzen
Typische Prüfkriterien und Fragen
- Gibt es für jede Verarbeitung eine klare Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO)?
- Werden Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Datenportabilität) fristgerecht erfüllt?
- Liegt ein wirksames Lösch‑ und Archivierungskonzept vor?
- Sind Auftragsverarbeiter vertraglich strikt eingebunden und regelmäßig kontrolliert?
- Decken die technischen Maßnahmen (Verschlüsselung, MFA, Pseudonymisierung) das Risiko‑Niveau ab?
- Werden Daten in Drittstaaten übermittelt und existieren geeignete Garantien (SCCs, BCRs)?
- Ist ein Verfahren zur Meldung von Datenpannen etabliert und geprobt?
- Wie wird Privacy by Design/Default in Entwicklungs‑ und Beschaffungsprozesse integriert?
Dokumentation und Reporting
Formatieren Sie den Prüfbericht so, dass er sowohl für Fachabteilungen als auch Top‑Management verständlich ist. Ein aussagekräftiger Bericht sollte enthalten:
- Management Summary mit Risikomatrix (kritisch, hoch, mittel, niedrig)
- Feststellungen: detaillierte Beschreibung der Abweichungen mit Referenz auf Norm/Artikel
- Empfehlungen: priorisierte Maßnahmen inkl. Ressourcenschätzung
- Evidenzen: Interview‑Protokolle, Test‑Screenshots, Vertrags‑Exzerpte
Nachbereitung: Maßnahmenplan und Wirksamkeitskontrolle
- Maßnahmen priorisieren (z. B. mithilfe von Risk‑Scores)
- Verantwortliche und Deadlines im Projekt‑ oder Ticket‑System hinterlegen
- Wirksamkeitskontrolle spätestens 3–6 Monate nach Umsetzung mit Stichproben und KPI‑Vergleichen (z. B. Zahl offener Betroffenenanfragen, Zeit bis Schließung)
- Lessons learned dokumentieren und in Schulungen einfließen lassen
Interne vs. Externe Datenschutzprüfung
| Kriterium | Interne Prüfung | Externe Prüfung |
| Kosten | geringer, da eigene Ressourcen | höher, aber planbar |
| Neutralität | eingeschränkt | hoch |
| Know‑how | unternehmensspezifisch | breite Markt‑ und Branchenkenntnis |
| Akzeptanz der Aufsichtsbehörden | ausreichend bei nachweislicher Unabhängigkeit | sehr hoch |
Viele Unternehmen wählen einen hybriden Ansatz: Interne Self‑Assessments im Jahresverlauf und alle zwei Jahre ein unabhängiges externes Audit, um „Betriebsblindheit“ zu vermeiden.
Empfehlung der Datenschutzexperten
Eine professionelle Datenschutzprüfung schafft Transparenz, minimiert Haftungs‑ und Reputationsrisiken und stärkt das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und Partnern. Entscheidend sind eine klare Zieldefinition, die Einbindung aller relevanten Stakeholder und die konsequente Umsetzung der Maßnahmen. Wird der Auditzyklus als kontinuierlicher Verbesserungsprozess verstanden, wird Datenschutz vom Compliance‑Kostenfaktor zum echten Wettbewerbsvorteil.

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