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Evangelischer Datenschutz

Seminarinhalte

Tag 1: Einführung, Methodik, Datenschutz und Datensicherheit (ua.)

Tag 2: Datenschutzmanagementsystem (DMS), Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA), Meldepflicht bei Datenschutzverstößen, Haftung (ua.)

Evangelischer Datenschutz

Grundlagenseminar

Der EKD-Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten der Evangelischen Kirche in Deutschland, unterliegt dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht. Aufgrund dessen besitzt die Evangelische Kirche ein eigenes Datenschutzgesetz (DSG-EKD), das sich seit Mai 2018 an der DSGVO ausrichtet. Das DSG-EKD erfordert spezielle Kenntnisse, die über die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der EU und des Bundes hinausgehen. Die Verantwortlichen in kirchlichen Einrichtungen müssen die Unterschiede zwischen dem DSG-EKD und den Gesetzen von EU und Länder kennen.

Kein Termin vorhanden


Seminar zum EKD-Datenschutz

In unserem zweitägigen Seminar rund um das DSG-EKD erlangen örtliche Beauftragte für den Datenschutz oder dessen Vertreter sowie Datenschutzkontrolleure, -koordinatoren oder -gehilfen die nötige Fachkunde. Darüber hinaus dient es der Auffrischung und Aktualisierung neuer spezifischer Kenntnisse rund um den Datenschutz in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Alle theoretischen und praxisrelevanten Themenkomplexe zum Datenschutz und der Datensicherheit werden von unseren Datenschutzexperten behandelt.

Das Seminar ist so konzipiert, dass Sie die Tage abhängig von Ihrem Wissensstand und Interesse einzeln oder zusammen buchen können. Wir legen großen Wert auf eine praktische Anwendung der Theorie und geben Ihnen entsprechende Fallbeispiele aus der Praxis mit auf den Weg. Am Ende steht eine große Übung, die Sie mithilfe des erworbenen Wissens und der entsprechenden Instrumente lösen.

Inhalte:

  1. Tag
  • rechtliche Methodik
  • rechtliche Einführung in das DSG-EKD:
    • unter anderem Begriffsbestimmungen
    • Datenschutzgrundsätze
    • Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalt
    • Datenübermittlung in Drittstaaten
  • Datenschutz und Datensicherheit nach dem DSG-EKD (technische und/oder organisatorische Maßnahmen, sogenannte TOMs)
  • Rechte der Betroffenen nach dem DSG-EKD
  • Auftragsverarbeitung nach dem DSG-EKD
  • Verarbeitungsverzeichnis nach dem DSG-EKD
  1. Tag
  • der örtlich Beauftragte für den Datenschutz (Bestellpflicht, Voraussetzungen, Aufgaben, Stellung, Kündigungsschutz)
  • der Datenschutzkoordinator oder -gehilfe beziehungsweise Vertreter
  • das Datenschutzmanagementsystem (DMS)
  • die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Meldepflicht bei Datenschutzverstößen
  • das Thema Haftung
  • Datenschutz zu einzelnen besonderen Themengebieten:
    • Beschäftigtendatenschutz (Personalmarketing, -controlling, -verwaltung, Recruiting, Lohn- und Gehaltsabrechnung)
    • Werbung und Adresshandel
    • Videoüberwachung
    • Bildnisse
  • großer Übungsfall

Ablauf und Methodik:

Das Seminar baut auf einen handlungsorientierten Trainerinput sowie Schau- und Fallbeispiele. Eine intensive Wissenserarbeitung wappnet Sie, um schnelle Lösungen für Probleme in der Praxis zu finden. Ein großer Übungsfall bereitet Sie umfassend auf die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Beauftragter für den Evangelischen Datenschutz vor. Dabei werden Sie ein Anwendungsinstrument für die eigene praktische Umsetzung eines Verfahrensverzeichnisses mit einbeziehen.

Im Seminarpreis sind enthalten:

  • Seminarunterlagen
  • Mittagessen
  • Konferenzgetränke und Snacks

Warum gibt es ein besonderes EKD-Datenschutzgesetz?

DSG-EKD steht für Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Für Religionsgemeinschaften existiert ein Selbstbestimmungsrecht, das zum einen in der Weimarer Reichsverfassung im Art. 137, zum anderen im Grundgesetz in Art. 140 verankert ist. Diese gehen auf die historische Trennung von Staat und Kirche zurück, die unter anderem bedeutet, dass sich kirchliche Gemeinschaften selbst verwalten.

In der DSGVO ist mit Art. 91 eine Öffnungsklausel vorhanden, die es Mitgliedsstaaten ermöglicht, Sonderregelungen für „Kirchen und sonstige religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften“ zu erlauben. Insbesondere werden eigene Datenschutzgesetze akzeptiert, sofern diese den umfassenden Regelungen der DSGVO genügen und vom entsprechenden Staat gesetzlich genehmigt sind – was in Deutschland der Fall ist.

EU-weites einheitliches Datenschutzniveau

Zu beachten ist hierbei die Bedingung, dass die eigenen Bestimmungen seitens kirchlicher Gemeinschaften, wie der Evangelischen Kirche in Deutschland, mit der Datenschutzverordnung in Einklang stehen müssen. Die DSGVO sorgt seit 2018 für ein einheitliches und hohes Datenschutzniveau in allen Mitgliedsstaaten. In Zukunft wird auch die ePrivacyVO in Kraft treten, für die wir zu gegebener Zeit ebenfalls Fortbildungen anbieten werden. In unserem Blog können Sie sich jetzt schon über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Damit sowohl Einheitlichkeit als auch der hohe Schutz gewährt bleiben, müssen von der Sonderregelung betroffenen Synoden der evangelischen Kirche ihre Datenschutzgesetze an die DSGVO anpassen. Nicht nur die Evangelische Kirche und ihre Gliedkirchen besitzen mit dem DSG-EKD eigene Datenschutzbestimmungen, auch die Katholische Kirche arbeitet bereits seit vielen Jahren mit eigenen umfassenden Datenschutzvorschriften. Unter unseren Seminaren finden Sie grundlegende und Auffrischungskurse zu der neuen Verordnung.

Einsehen können Sie das DSG-EKD auf der offiziellen Website für das Evangelische Kirchenrecht.

Beauftragter für den Datenschutz – Überprüfung der Einhaltung

Die Aufsicht über eine gesetzeskonforme Gestaltung der Datenschutzmanagementsysteme in der Evangelischen Kirche Deutschlands obliegt dem Beauftragten für den Datenschutz der EKD (BfD EKD). Der Europäische Gerichtshof entschied, dass auch der Datenschutz der Evangelischen Kirche durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde geprüft werden muss.

Der Beauftragte für den Datenschutz ist dafür zuständig, die Einhaltung der kirchlichen Datenschutzpflicht nach den geltenden Gesetzen zu kontrollieren. Dazu erhält er Einblick in Unterlagen mit personenbezogenen Daten, Standorte und die verwendeten Systeme zur Verarbeitung ebenjener Daten. Er kommuniziert mit Betroffenen, berät kirchliche Gemeinden sowie ihre verantwortlichen Vertreter im Bereich des kirchlichen Datenschutzes und erstellt Berichte. Darüber hinaus darf er örtliche Beauftragte schulen und weiterbilden.

Um Ihren Pflichten als Beauftragter für den Evangelischen Datenschutz angemessen und verantwortungsbewusst nachkommen zu können, benötigen Sie ein umfassendes Wissen über das DSG-EKD und Ihre Befugnisse.

Noch mehr Fortbildung gefällig?

Als Datenschutzexperten sind wir selbstverständlich auf allen Gebieten des Datenschutzes bewandert. Neben Seminaren außer Haus zu vielen verschiedenen Bereichen bieten wir auch praktische InHouse-Schulungen an. Unternehmen, die nicht unter die Ausnahmeregelung und das DSG-EKD fallen, können bei uns zudem einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen oder einen eigenen Mitarbeiter dazu ausbilden lassen.

Melden Sie sich jetzt für das Seminar zum Datenschutz der Evangelischen Kirche an! Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf!

Tag

1

  • rechtliche Methodik
  • rechtliche Einführung in das DSG-EKD
  • Datenschutz und Datensicherheit nach dem DSG-EKD (technische und/oder organisatorische Maßnahmen, sogenannte TOMs)
  • Rechte der Betroffenen nach dem DSG-EKD
  • Auftragsverarbeitung nach dem DSG-EKD
  • Verarbeitungsverzeichnis nach dem DSG-EKD

Tag

2

  • der örtlich Beauftragte für den Datenschutz (Bestellpflicht, Voraussetzungen, Aufgaben, Stellung, Kündigungsschutz)
  • der Datenschutzkoordinator oder -gehilfe beziehungsweise Vertreter
  • das Datenschutzmanagementsystem (DMS)
  • die Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Meldepflicht bei Datenschutzverstößen
  • das Thema Haftung
  • Datenschutz zu einzelnen besonderen Themengebieten
  • großer Übungsfall