• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how
Datenschutzbeauftragter mit optionaler DEKRA Prüfung

Seminardauer

Mo – Do 10:00 Uhr – 17:00 Uhr
Fr 10:00 Uhr – 15:00 Uhr
DEKRA-Prüfung, Fr 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Im Seminarpreis enthalten

  • Seminarunterlagen und Gesetzestexte
  • Mittagessen
  • Konferenzgetränke und Snacks

Seminarinhalte

Tag 1: Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
Tag 2: Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
Tag 3: Beschäftigtendatenschutz
Tag 4: Datenschutz und Datensicherheit
Tag 5: Die ersten 100 Tage des Datenschutzbeauftragten / optionale DEKRA-Prüfung

Sie können die Tage auch einzeln buchen. Nutzen Sie bitte hierfür unser Kontaktformular.

Datenschutzbeauftragter mit optionaler DEKRA Prüfung

Grundlagenseminar

Die Ausbildung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist ein aus 5 Tagen bestehendes Seminar mit einer anschließend optionalen Dekra-Prüfung. Das Seminar ist ausgelegt für Anfänger im Bereich Datenschutz und Datenschutzrecht, neu bestellte Datenschutzbeauftragte sowie Interessierte.

Weitere Termine:


Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten mit opt. DEKRA Prüfung:

In den 5 Tagen werden alle wichtigen Themenbereiche abgedeckt, die für den Datenschutz relevant sind. In den ersten 3 Tagen dreht sich alles rund um die Datenschutzgesetze und deren Anwendung. Nach einer Einführung in die EU-DSGVO und das in Deutschland ergänzende BDSG (neu), werden an den darauf folgenden Tagen erste Tätigkeiten und wichtige Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten vermittelt. Hier wird an Tag 2 auch der Unterschied zwischen externen und internen Datenschutzbeauftragten aufgegriffen. Am dritten Tag dreht sich alles rund um das Thema Arbeitnehmerdatenschutz, da dieser mit einer der wichtigsten Bereiche im Datenschutz ist. In den letzten beiden Tagen liegt der Schwerpunkt eher auf den technischen Bereichen des Datenschutzes und der Verknüpfung mit den Gesetzen, vor allem der Zusammenhang zwischen Datenschutz und Datensicherheit ist dabei ein wichtiges Element. Beide Bereiche sind miteinander verstrickt und ergänzen sich gegenseitig, unterscheiden sich aber dennoch voneinander. Der letzte Tag dreht sich um die praktische Umsetzung, der in den letzten Tagen gelernten Inhalten, in den Unternehmen. Tipps, Tricks und Ratschläge werden weitergegeben und ausgetauscht. Anschließend besteht die Möglichkeit die Dekra-Prüfung abzulegen, mit Bestehen erhält man den Titel „Fachkraft für Datenschutz“. Zu jedem Seminartag wird ein Skript ausgeteilt, in welchem alle wichtigen Inhalte noch mal zusammengefasst sind. Mittagessen, Getränke und Seminarunterlagen werden von uns gestellt und sind mit inbegriffen.

Tag

1

Rechtliche Grundlagen zum Datenschutz
  • eine Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz,
  • eine umfassende Darstellung der EU-Datenschutzgrundverordnung, Aufbau und seiner Struktur,
  • eine Darstellung der Inhalte der wichtigsten Vorschriften der EU-DSGVO einschließlich der Definition wesentlicher Begriffe, sowie eine Übersicht über die einzelnen Verfahren zur Datenverarbeitung und der an sie geknüpften Anforderungen, Rechte der Betroffenen und Pflichten der datenverarbeitenden Stellen,
  • eine Übersicht über die wichtigsten, bereichsspezifischen Sonderregelungen und ihre datenschutzrechtlich relevanten Inhalte,
  • eine Übersicht über die im Zusammenhang mit datenschutzrechtlichen Pflichten bestehenden Ordnungswidrigkeits- und Straftatbestände.

Tag

2

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen DSB nach dem BDSG-neu und die richtige Art ihrer Umsetzung,
  • eine Darstellung des Status des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen und seine wesentlichen Funktionen,
  • ein Überblick über die vom internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu erfüllenden persönlichen Voraussetzungen,
  • eine Übersicht über die Rechte des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
  • eine Darstellung der sich aus der EU-DSGVO und dem BDSG-neu ableitenden Pflichten und Funktionen des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
  • eine ausführliche Darstellung der wesentlichen Aufgaben des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten,
  • die Darstellung der Haftung des internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten im Innen- und im Außenverhältnis.

Tag

3

Beschäftigtendatenschutz
  • eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen des Arbeitnehmerdatenschutzes,
  • Hinweise zum Umgang mit der erforderlichen Interessenabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und dem Interesse der Datenspeicherung durch den Arbeitgeber,
  • die Darstellung des Problemfeldes der Videoüberwachung am Arbeitsplatz und der dabei zu treffenden Maßnahmen,
  • eine ausführliche Darstellung des Themenbereichs „Personalaktenführung“ aus datenschutzrechtlicher Perspektive,
  • eine Übersicht der Mitwirkungsrechte und -pflichten der Arbeitnehmervertretung,
  • die Darstellung des Bereichs „Multimedia am Arbeitsplatz” und die damit verbundenen Probleme.

Tag

4

Datenschutz und Datensicherheit
  • einen Überblick über die bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten in der Regel sicherheitsrelevanten Bereiche,
  • die Abgrenzung zwischen Datenschutz und Datensicherheit,
  • eine ausführliche Darstellung zu den bei der internen EDV und bei der Verwendung herkömmlichen Aktenmaterials auftretenden Problemfeldern und den dazugehörigen Lösungsansätzen,
  • das Aufzeigen von Sicherheitsproblemen bei den verschiedenen Wegen der Übertragung elektronischer und konventioneller Daten,
  • eine Übersicht der Erfordernisse an die Einarbeitung neuer Mitarbeiter,
  • eine Übersicht der bei der Versetzung oder beim Ausscheiden von Mitarbeitern erforderlichen Maßnahmen,
  • Hinweise zur sachgerechten Pflege und Wartung von Geräten zur Datenverarbeitung.

Tag

5

Die ersten 100 Tage des Datenschutzbeauftragten + optionale DEKRA-Prüfung
  • Wo liegen die Prioritäten?
  • Welche Besonderheiten gilt es zu beachten?
  • Wie verhält sich der internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten gegenüber Mitarbeitern, Vorgesetzten, Betriebsräten?
  • Wie wird eine mögliche Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde optimal vorbereitet?