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LfDI stellt wesentliche Anforderungen an die behördliche Nutzung „Sozialer Netzwerke“ vor

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr. Stefan Brink, hat die wesentlichen Anforderungen der Nutzung sozialer Netzwerke durch Behörden des Bundeslandes Baden-Württemberg veröffentlicht. Diesen Schritt hatte er bereits in seinem Tätigkeitsbericht 2019 angekündigt.

In der zwölfseitigen Broschüre stellt Dr. Brink fünf klare Anforderungen auf. In seinen Erläuterungen greift er die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) auf und konkretisiert gleichzeitig seine Richtlinie aus dem Jahre 2017. Dr. Brink sagte: „Wir alle wünschen uns Behörden, die transparent und bürgernah kommunizieren, ihre Aufgaben erläutern und für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar sind. Das kann aber nur gelingen, wenn unsere Behörden ausschließlich solche Kommunikationskanäle wählen, die rechtskonform arbeiten und unsere Bürgerinnen und Bürger nicht in ihren Rechten verletzen.“

Mit der vorliegenden Broschüre haben Behörden nunmehr die Möglichkeit, ihren eigenen Auftritt in sozialen Medien zu überprüfen und ggf. entsprechende Konsequenzen einzuleiten. Mit dem Angebot des LfDI ist für die Behörden in Baden-Württemberg natürlich die Erwartung verbunden, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden.

Wenn öffentliche Stellen die Anforderungen bei der Nutzung sozialer Netzwerke nicht erfüllen, so besteht akuter Handlungsbedarf. Die festgestellten Mängel müssen unverzüglich abgestellt werden. Hierzu wird jedoch in der Regel die Kooperation des Plattformbetreibers erforderlich sein. Sofern hier keine Umsetzung der Vorgaben erreicht werden kann, bleibt letztendlich nur der Schritt, die Plattform zu verlassen.

Dr. Brink bekräftige am Schluss seiner Veröffentlichung durch die Pressestelle: „Wir stehen für einen konstruktiven Datenschutz und beraten alle Beteiligten gerne. Aber so, wie viele Behörden im Land aktuell ‚Soziale Netzwerke‘ nutzen, kann es nicht bleiben!“

Anforderungen die für Behörden gelten und richtig sind, können für Unternehmen der Privatwirtschaft nicht falsch sein. Demzufolge kann diese Broschüre auch für Unternehmen der Privatwirtschaft eine wertvolle Hilfe bei der Beurteilung der eigenen Präsenz in sozialen Medien sein.

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