• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how

Datenschutzfolgenabschätzung

In Sachen Datenschutz-Folgenabschätzung gibt es auf europäischer Ebene langsam eine Bewegung in Richtung Whitelist gem. Art. 35 Abs. 5 DSGVO. Nach den Aufsichtsbehörden aus Belgien, Österreich und Spanien hat nun die doch recht einflussreiche

französische Aufsichtsbehörde CNIL eine entsprechende Liste veröffentlicht. In dieser Liste finden sich zwölf Verarbeitungsvorgänge mit entsprechenden Beispielen, für die keine Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich ist. Dies sind unter anderem Vorgänge wie Gehaltsabrechnungen und Arbeitszeiterfassungen, Zahlungsbelege erstellen, Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen sowie die Verwaltung von Krankenakten durch ärztliches Personal. Wie die CNIL bekanntgab, ist diese Liste nicht abschließend. Diese Liste ist zwar nur für französische Unternehmen bindend, dient jedoch sicher als wertvolle Orientierungshilfe. Es bleibt zu hoffen, dass in naher Zukunft eine europäisch abgestimmte, einheitliche Liste zur Verfügung gestellt wird.

https://www.cnil.fr/sites/default/files/atoms/files/liste-traitements-aipd-non-requise.pdf

Das passende Seminar zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Warum eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht auf der Basis des Standard-Datenschutzmodells (SDM) Version 2 durchführen? Bei dem SDM in der Version 2 handelt es sich um eine von den Datenschutzbehörden von Bund und Ländern abgestimmte Prüfmethode, welche alle Anforderungen der DSGVO abdeckt. Kenntnisse auf diesem Gebiet können Sie im Seminar Das Standard-Datenschutzmodell und Datenschutz-Folgenabschätzung auf Basis SDM erwerben.

ÄHNLICHE BEITRÄGE