• Mehr als 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle betriebswirtschaftliche Beratung
  • Praxisorientiert mit Know-how
Datenschutzrecht für Nichtjuristen

Seminardauer

Donnerstag 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Seminarinhalte

Gesetze richtig lesen und anwenden, Umgangssprache / juristische Fachtermini, Grundlagen der Auslegung von Gesetzestexten und vieles mehr.

Geeignet für die DEKRA-Rezertifizierung

Datenschutzrecht für Nichtjuristen

Aufbauseminar

Sie wurden oder werden zum Datenschutzbeauftragten in Ihrem Unternehmen bestellt und müssen zum ersten Mal mit Gesetzen arbeiten, tun sich vielleicht schwer mit den Formulierungen des Gesetzgebers?

Jeder Jurist lernt während seines Studiums den Umgang mit Gesetzen und deren Auslegung. Ein Datenschutzbeauftragter muss kein studierter Jurist sein und dennoch die Fähigkeiten besitzen, mit der EU-Datenschutzgrundverordnung, dem neuen Bundesdatenschutzgesetz und gegebenenfalls einschlägigen Spezialgesetzen umzugehen.

Für viele ist das eine große Hürde, ein Irrgarten aus Fachwörtern, ein Dschungel aus Paragraphen und allein die Bewältigung dieses Fachjargons nimmt Ihnen wertvolle Zeit und birgt für den Ungeschulten kaum überschaubare Risiken.

Kein Termin vorhanden


Tag

1

Seminarinhalt
  • Gesetze richtig lesen und anwenden
  • struktureller Aufbau eines Gesetzes
  • Rechtsquellen
  • Rangordnung von Rechtsnormen
  • Vorgehensweise bei Gesetzeskollisionen
  • unbestimmte Rechtsbegriffe erkennen, definieren, anwenden
  • die verschiedenen Methoden der Auslegung von Gesetzestexten und unbestimmten Rechtsbegriffen
  • Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • Legaldefinitionen – Funktion und Auffinden
  • Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und die Verhältnismäßigkeitsprüfung
  • Legaldefinitionen – Funktion und Auffinden

Tag

1

Umgangssprache / juristische Fachtermini
  • Juristische Fachliteratur: Kommentare, Lehrbücher, Zeitschriften, etc.

Tag

1

Grundlagen der Auslegung von Gesetzestexten
  • unbestimmte Rechtsbegriffe erkennen, definieren, anwenden
  • die verschiedenen Methoden der Auslegung von Gesetzestexten und unbestimmten Rechtsbegriffen
  • abweichende Definitionen und Verwendung von Begriffen in Rechtsverkehr und allgemeinem Sprachgebrauch